Beim Anheben und Absenken mit Heberollständern müssen die Hebel gut festgehalten und gebremst werden, da sie z.B. beim Wegrutschen der Trampolinfüße ruckartig nach oben ausschlagen können. Beim Auf- und Zusammenklappen der Seitenklappen sind diese ebenfalls gut zu führen und gegen die Spannkraft des Tuches und ihr eigenes Gewicht abzubremsen. Die Klappen müssen beim Aufklappen vor ihrer horizontalen Endposition abgebremst werden, um Geräteschäden zu vermeiden. Während des Zusammenklappens ist der Arm beim Abbremsen so zu halten, daß der Ellbogen sich nicht zwischen der Klappe und dem mittleren Rahmenteil befindet, sondern vom Trampolin nach außen gehalten wird. Kann die Klappe nicht ausreichend gebremst werden, ist der Arm und die Hand rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich herauszuziehen! Schwergängige Klappen sind ein Sicherheitsrisiko und müssen geschmiert bzw. ausgeschlagene Buchsen erneuert werden. Beim Abbauen muß das Gerät in die richtige Richtung gekippt werden, so daß keine Klappe auf den Boden fallen kann! Die neueren Rollständer besitzen Haltebügel für die Klappen, die unbedingt über die Klappen geschoben werden müssen. Ein Trampolin ist nur betriebssicher, wenn
Rollständer usw. gehören in den Geräteraum. Für die Benutzung des Trampolins ist eine ausreichende geeignete Beleuchtung erforderlich.
Vor dem Aufbau und der Benutzung der Trampoline muß eine geeignete Gymnastik zur allgemeinen Erwärmung, Aktivierung der motorischen Funktionen und zur psychischen Einstellung auf den Übungsbetrieb erfolgen.
Die Trampoline dürfen nur mit ausreichender Konzentration benutzt werden (s. unten). Häufig passieren Unfälle zum Ende der Übungseinheit, wenn die Aufmerksamkeit und Vorsicht nachläßt.
Beim Erlernen neuer schwieriger Sprünge können besondere Sicherheitshilfen eingesetzt werden. Hierzu gehören die direkte Hilfestellung des Trainers sowie methodische Hilfsmittel wie die Longe und die Schiebematte. Die Schiebematte bildet nicht nur zusammen mit dem Tuch eine weichere Fallfläche, ihre Wirkung besteht auch in der (je nach Dicke und Größe) fast vollständigen Beseitigung der Rückstoßkraft des Tuches. Außerdem bewirkt sie eine Angstminderung beim Turner, wodurch der vorgesehene Sprung meistens bessser ausgeführt wird. Die Schiebematte darf nicht auf dem Tuch aufschlagen, solange der Aktive anturnt. Beim letzten Absprung muß zuerst die Flugrichtung des Aktiven beobachtet und die Landestelle abgeschätzt werden. Dorthin ist die Matte zu schieben und loszulassen, bevor der Aktive auftrifft.
Ebenso dürfen Landungen auf der Rahmenabdeckung oder den Weichbodenmatten nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, sondern bleiben dem Notfall vorbehalten. Vielmehr muß der Aktive nach jedem Sprung in der Lage sein, kontrolliert auf dem Tuch zu landen und den Schwung abzubremsen. Das Abbremsen muß vorher aus jeder Höhe gelernt werden. Ebenfalls Notlandungen z.B. auf dem Rücken. Landungen auf einem Fuß oder mit einer oder beiden Händen sind ebenfalls gefährlich und zu vermeiden. Damit stets eine kontrollierte Landung möglich ist, dürfen keine zu schwierigen oder nicht beherrschte Sprünge ohne besondere Sicherheitshilfen (s.o.) geturnt werden. Da der Aktive die Gefahren nicht immer einschätzen kann, darf er nur entsprechend den Anweisungen des Trainers turnen. Zu den allerwichtigsten Maßnahmen gehört: "Sicherheit vor Sprunghöhe!" Jede Fehllandung ist erheblich ungefährlicher, wenn sie aus niedrigerer Sprunghöhe erfolgt.
Auch die richtige Absprung- und Landungstechnik ist wichtig. Häufige Landungen bzw. Absprünge nur auf dem Fußballen ("arhythmisches Springen") oder im Hohlkreuz führen unweigerlich zu Rückenschmerzen und Wirbelsäulenschäden.
Ein sicheres Trampolinturnen ist nur in geeigneter Kleidung möglich. Sie muß enganliegend sein, darf die Bewegungsfreiheit aber nicht begrenzen. Knöpfe, Reißverschlüsse und andere harte Aufsätze sind nicht zulässig. Ebenfalls darf kein Schmuck getragen werden: Armbanduhr, Ketten, Ohrringe, Haarschmuck und Fingerringe dürfen nicht geduldet werden, da der Aktive damit im Tuch oder bei ungünstigen Landungen in Haken, Ösen und anderen Teilen des Trampolins oder an der Hilfestellung oder Schiebematte festhängen kann. Der Trainer sollte hier von der ersten Stunde an keine Kompromisse dulden. Die Aktiven werden diese Sicherheitsmaßnahme bei entsprechender nachdrücklicher Erläuterung sehr bald zu ihrem persönlichen Anliegen machen. Haare, die beim Springen vor die Augen wehen können, müssen mit einem weichen Gummi geeignet befestigt werden, nicht aber mit Haarnadeln, -spangen o.ä.
Als Fußkleidung kommen nur Socken oder geeignete Gymnastikschuhe in Frage. Barfußspringen sollte sowohl aus Sicherheits- als auch aus hygienischen Gründen nicht zugelassen werden. Feste Schuhe sind gänzlich ungeeignet: sie bergen bei der leichtesten Landungsunsicherheit die Gefahr des Umknickens des Fußes und beschädigen darüber hinaus das Sprungtuch.
Essen und Trinken sind auf dem und in unmittelbarer Nähe des Trampolins zu gefährlich. Auch mit Kaugummi im Mund darf nicht gesprungen werden.
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß keine Gegenstände auf oder neben dem Trampolin liegen dürfen. Besonders gefährlich ist der gesamte Bereich unter dem Sprungtuch. Mit bloßem Auge unterschätzt man immer die Tiefe, auf die das Tuch beim Springen heruntergedrückt wird. Dabei treten enorme Kräfte auf, die ein Vielfaches der eigenen Gewichtskraft erreichen. Jeglicher Gegenstand unter dem Tuch bedeutet eine erhebliche Verletzungsgefahr. Lebensgefährlich ist es sogar, unter dem Sprungtuch durchzukriechen. Jedem Anfänger muß dies vor seiner ersten Übungsstunde ausdrücklich untersagt werden. Ist zum Seitenwechsel ein Umgehen der aufgebauten Geräte nicht möglich, können ausnahmsweise die Sicherheitstische oder Weichbodenmatten unterquert werden.