Martin Kraft

Sicherheit im Trampolinturnen


Copyright Martin Kraft, 1994:
Dieser Text darf nur gelesen oder als Einzelexemplar zusammen mit diesem Copyright-Vermerk nur für den persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden. Eine Weitergabe an Dritte, jegliche Vervielfältigung oder Speicherung an anderer Stelle ist ohne meine schriftliche Genehmigung unzulässig!

Einleitung

Der Umgang mit dem großen und schweren Trampolin sowie die beim Springen auftretenden großen und ungewohnten Kräfte bergen erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahren. Nur bei einem sachkundigen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Trampolin kann Trampolinturnen dauerhaft Freude bereiten und sind Unfälle und Verletzungen weitestgehend ausgeschlossen.


Geräteauf- und -abbau

Ein abgebautes Trampolin darf nur mit Umsicht und ruhig (nicht im Laufschritt) bewegt werden. Das Trampolin darf nur von Personen auf- und abgebaut werden, die darin unterwiesen und erfahren sind; sie müssen die auftretenden Kräfte und Gefahren kennen und selbst kräftig genug sein.

Beim Anheben und Absenken mit Heberollständern müssen die Hebel gut festgehalten und gebremst werden, da sie z.B. beim Wegrutschen der Trampolinfüße ruckartig nach oben ausschlagen können. Beim Auf- und Zusammenklappen der Seitenklappen sind diese ebenfalls gut zu führen und gegen die Spannkraft des Tuches und ihr eigenes Gewicht abzubremsen. Die Klappen müssen beim Aufklappen vor ihrer horizontalen Endposition abgebremst werden, um Geräteschäden zu vermeiden. Während des Zusammenklappens ist der Arm beim Abbremsen so zu halten, daß der Ellbogen sich nicht zwischen der Klappe und dem mittleren Rahmenteil befindet, sondern vom Trampolin nach außen gehalten wird. Kann die Klappe nicht ausreichend gebremst werden, ist der Arm und die Hand rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich herauszuziehen! Schwergängige Klappen sind ein Sicherheitsrisiko und müssen geschmiert bzw. ausgeschlagene Buchsen erneuert werden. Beim Abbauen muß das Gerät in die richtige Richtung gekippt werden, so daß keine Klappe auf den Boden fallen kann! Die neueren Rollständer besitzen Haltebügel für die Klappen, die unbedingt über die Klappen geschoben werden müssen. Ein Trampolin ist nur betriebssicher, wenn

Zum betriebsbereiten Aufbau gehören noch Sicherheitsmatten an beiden Schmalseiten des Trampolins auf Sicherheitstischen; ersatzweise sind Weichbodenmatten auf Kasten oder Pferd geeignet. Sonstige Gegenstände sind weit vom Trampolin zu entfernen;

Rollständer usw. gehören in den Geräteraum. Für die Benutzung des Trampolins ist eine ausreichende geeignete Beleuchtung erforderlich.


Organisation und Ablauf der Übungsstunde

Der Übungsleiter organisiert den Übungsbetrieb so, daß er den Überblick über alle Geräte und Teilnehmer behält. Die Trampoline dürfen nur unter der Aufsicht des Übungsleiters benutzt werden. Die Teilnehmer sind, bevor sie zum erstenmal am Übungsbetrieb teilnehmen, und auch später immer wieder auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Der Übungsleiter muß sich vergewissern, ob die Hinweise verstanden worden sind, und ihre Befolgung ständig durchsetzen.

Vor dem Aufbau und der Benutzung der Trampoline muß eine geeignete Gymnastik zur allgemeinen Erwärmung, Aktivierung der motorischen Funktionen und zur psychischen Einstellung auf den Übungsbetrieb erfolgen.

Die Trampoline dürfen nur mit ausreichender Konzentration benutzt werden (s. unten). Häufig passieren Unfälle zum Ende der Übungseinheit, wenn die Aufmerksamkeit und Vorsicht nachläßt.


Weitere Sicherheitshilfen

Zur Absicherung des Trampolins muß mindestens auf jeder Seite eine Sicherheitsstellung stehen. Ohne sie darf nicht geturnt werden. Besser sind zwei Sicherheitsstellungen. Ihr Blick muß immer zum Aktiven gerichtet sein. Sollte der Aktive dem Trampolinrand zu nahe kommen und droht er herunterzufallen, so müssen ihn die Sicherheitsstellungen auf das Trampolin zurückdrücken. Fällt der Aktive vom Gerät, so muß er, wenn möglich, aufgefangen werden.

Beim Erlernen neuer schwieriger Sprünge können besondere Sicherheitshilfen eingesetzt werden. Hierzu gehören die direkte Hilfestellung des Trainers sowie methodische Hilfsmittel wie die Longe und die Schiebematte. Die Schiebematte bildet nicht nur zusammen mit dem Tuch eine weichere Fallfläche, ihre Wirkung besteht auch in der (je nach Dicke und Größe) fast vollständigen Beseitigung der Rückstoßkraft des Tuches. Außerdem bewirkt sie eine Angstminderung beim Turner, wodurch der vorgesehene Sprung meistens bessser ausgeführt wird. Die Schiebematte darf nicht auf dem Tuch aufschlagen, solange der Aktive anturnt. Beim letzten Absprung muß zuerst die Flugrichtung des Aktiven beobachtet und die Landestelle abgeschätzt werden. Dorthin ist die Matte zu schieben und loszulassen, bevor der Aktive auftrifft.


Benutzung des Trampolins

Auf dem Trampolin darf immer nur eine Person turnen (abgesehen von besonderen Spieleformen mit mehreren Beteiligten). Dabei darf sich auch niemand auf der Abdeckung oder den Weichbodenmatten befinden (wiederum abgesehen von speziellen Spielen oder besonderen organisatorischen Formen oder einer Hilfestellung). Beim Wechsel darf der Nächste erst auf das Trampolin gehen, wenn der Vorgänger zum Stillstand gekommen ist, und erst mit Springen beginnen, wenn der Vorgänger das Gerät ganz verlassen hat. Wer das Trampolin verläßt, muß vorher stehen und dann unter Abstützung mit der Hand auf der Abdeckung behutsam herabsteigen. Auf keinen Fall vom Trampolin springen; eine Verletzung wäre fast zwangsweise die Folge, zumal der Aktive die Härte des Aufpralls auf dem Boden nach dem Springen auf dem Tuch nicht abschätzen kann.

Ebenso dürfen Landungen auf der Rahmenabdeckung oder den Weichbodenmatten nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, sondern bleiben dem Notfall vorbehalten. Vielmehr muß der Aktive nach jedem Sprung in der Lage sein, kontrolliert auf dem Tuch zu landen und den Schwung abzubremsen. Das Abbremsen muß vorher aus jeder Höhe gelernt werden. Ebenfalls Notlandungen z.B. auf dem Rücken. Landungen auf einem Fuß oder mit einer oder beiden Händen sind ebenfalls gefährlich und zu vermeiden. Damit stets eine kontrollierte Landung möglich ist, dürfen keine zu schwierigen oder nicht beherrschte Sprünge ohne besondere Sicherheitshilfen (s.o.) geturnt werden. Da der Aktive die Gefahren nicht immer einschätzen kann, darf er nur entsprechend den Anweisungen des Trainers turnen. Zu den allerwichtigsten Maßnahmen gehört: "Sicherheit vor Sprunghöhe!" Jede Fehllandung ist erheblich ungefährlicher, wenn sie aus niedrigerer Sprunghöhe erfolgt.

Auch die richtige Absprung- und Landungstechnik ist wichtig. Häufige Landungen bzw. Absprünge nur auf dem Fußballen ("arhythmisches Springen") oder im Hohlkreuz führen unweigerlich zu Rückenschmerzen und Wirbelsäulenschäden.

Ein sicheres Trampolinturnen ist nur in geeigneter Kleidung möglich. Sie muß enganliegend sein, darf die Bewegungsfreiheit aber nicht begrenzen. Knöpfe, Reißverschlüsse und andere harte Aufsätze sind nicht zulässig. Ebenfalls darf kein Schmuck getragen werden: Armbanduhr, Ketten, Ohrringe, Haarschmuck und Fingerringe dürfen nicht geduldet werden, da der Aktive damit im Tuch oder bei ungünstigen Landungen in Haken, Ösen und anderen Teilen des Trampolins oder an der Hilfestellung oder Schiebematte festhängen kann. Der Trainer sollte hier von der ersten Stunde an keine Kompromisse dulden. Die Aktiven werden diese Sicherheitsmaßnahme bei entsprechender nachdrücklicher Erläuterung sehr bald zu ihrem persönlichen Anliegen machen. Haare, die beim Springen vor die Augen wehen können, müssen mit einem weichen Gummi geeignet befestigt werden, nicht aber mit Haarnadeln, -spangen o.ä.

Als Fußkleidung kommen nur Socken oder geeignete Gymnastikschuhe in Frage. Barfußspringen sollte sowohl aus Sicherheits- als auch aus hygienischen Gründen nicht zugelassen werden. Feste Schuhe sind gänzlich ungeeignet: sie bergen bei der leichtesten Landungsunsicherheit die Gefahr des Umknickens des Fußes und beschädigen darüber hinaus das Sprungtuch.

Essen und Trinken sind auf dem und in unmittelbarer Nähe des Trampolins zu gefährlich. Auch mit Kaugummi im Mund darf nicht gesprungen werden.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß keine Gegenstände auf oder neben dem Trampolin liegen dürfen. Besonders gefährlich ist der gesamte Bereich unter dem Sprungtuch. Mit bloßem Auge unterschätzt man immer die Tiefe, auf die das Tuch beim Springen heruntergedrückt wird. Dabei treten enorme Kräfte auf, die ein Vielfaches der eigenen Gewichtskraft erreichen. Jeglicher Gegenstand unter dem Tuch bedeutet eine erhebliche Verletzungsgefahr. Lebensgefährlich ist es sogar, unter dem Sprungtuch durchzukriechen. Jedem Anfänger muß dies vor seiner ersten Übungsstunde ausdrücklich untersagt werden. Ist zum Seitenwechsel ein Umgehen der aufgebauten Geräte nicht möglich, können ausnahmsweise die Sicherheitstische oder Weichbodenmatten unterquert werden.


Angst

In einem modernen Sportbetrieb haben Mut, Risikobereitschaft und Draufgängertum keinen Platz. Ebenso verstehen wir Angst nicht als eine charakterliche Schwäche, sondern als ein zulässiges Ergebnis der Antizipation (Vorwegnahme im Kopf) z.B. einer Bewegung oder eines Kontaktes z.B. mit dem Tuch. Angst tritt auf, wenn der Turner mit einer Sache bereits einmal eine schlechte Erfahrung gemacht hat oder sich eine neue Bewegung noch nicht ausreichend vorstellen kann. Es versteht sich von selbst, daß beide, Turner und Trainer, dieses in Wahrheit positive Signal beachten müssen, und ihre Ursache durch geeignete Vorübungen, methodische Zusatzschritte, geänderte Erklärung bzw. Anweisung, methodische Hilfsmittel oder auf andere Weise beseitigen müssen. Der Turner darf keinesfalls zu einem Sprung oder einer Bewegung gezwungen werden, wenn er Angst davor hat oder sich dagegen wehrt.


Zusammenfassung

Trampolinturnen soll Freude vermitteln und die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern. Damit dies auf Dauer gelingt, müssen Trainer und Aktive die möglichen Gefahren, Unfall- und Verletzungsquellen kennen und jederzeit die notwendigen Sicherheitshinweise und -maßnahmen beachten und durchführen. Dem Trainer als dem Sachkundigsten obliegt die Verantwortung, dieses sicherzustellen und durchzusetzen.


Copyright Martin Kraft, 1994:
Dieser Text darf nur gelesen oder als Einzelexemplar zusammen mit diesem Copyright-Vermerk nur für den persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden. Eine Weitergabe an Dritte, jegliche Vervielfältigung oder Speicherung an anderer Stelle ist ohne meine schriftliche Genehmigung unzulässig!